Anerkannnte sachverständigen Stelle des Landes NRW
Der Sachkundenachweis, umgangssprachlich auch "Hundeführerschein" genannt, besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen rund um das Thema Hund.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn 20 Fragen richtig beantwortet wurden.
Beim Hundezentrum Haus KaStMa könnt ihr Sachkundenachweise für:
"Große Hunde"
&
"Hunde bestimmte Rassen"
ablegen.
Zur Prüfungsvorbereitung nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Sie erhalten dann die Fragebögen mit Antworten zugeschickt und können in Ruhe vorab lernen.
Hintergrundwissen:
Seit 2001 existiert in Deutschland das Landeshundegesetz (LHundG), das sieht in jedem Bundesland etwas anders aus. Hier in NRW muss die Mehrzahl der Hundehalter einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen, allerdings gibt es dabei einige Unterschiede, die wichtigsten habe ich für euch zusammengefasst:
Große Hunde (§11 LHundG)
darunter fallen alle Hunde die über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Körpergewicht haben
es reicht wenn der Hundehalter einen Sachkundenachweis vorweisen kann
Sachkundenachweis darf von einer dafür zertifizierten Person abgenommen werden.
Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG)
darunter fallen die Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen
jeder, der mit einer der oben genannten Rassen spazieren gehen möchte benötigt einen Sachkundenachweis.
Es reicht nicht aus, wenn nur der Hundehalter einen hat
Sachkundenachweis darf von einer dafür zertifizierten Person abgenommen werden
Gefährliche Hunde (§3 LHundG)
darunter fallen die Rassen American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterier, sowie deren Kreuzungen
jeder, der mit einer der oben genannten Rassen spazieren gehen möchte benötigt einen Sachkundenachweis. Es reicht nicht aus, wenn nur der Hundehalter einen hat.
!!!Nur das zuständige Veterinäramt darf den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde
abnehmen!!